Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)
Dienstag, 12. November 2024
Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Nächste Fälligkeiten
... die nicht jeden Monat anfallen:
- ... derzeit noch keine bekannt
Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.
November: Ablesung und Meldung der Wasserzählerstände
Gegen Ende November sollten wieder die Schreiben mit der Bitte zur Meldung der Wasserzählerstände bei den Eigentümern oder evtl. beauftragten Personen eingehen. Wir bitten Sie -wie in den Vorjahren- die Wasserzähler zu den jeweiligen Schreiben (bitte auch Zählernummer vergleichen, ggf. ergänzen oder ausbessern) in der Zeit vom 01.12. bis 07.12. abzulesen und anschließend umgehend an uns zu melden. Bitte nutzen Sie dabei vorrangig unser neues Online-Verfahren: "Wasserzählerkarte-Online". Im Voraus besten Dank. Weitere Informationen finden sie unter: https://vg-monheim.de/wasserzaehlerstand.
Dezember/ Januar (Jahresabschluss/-wechsel): Steueramt ca. vom 23.12. bis 02.01. geschlossen
Im Rahmen des Jahresabschlusses und dem Weihnachtsurlaub ist das Steuer-/Abgabenamt (FB5) jeweils mind. einen Werktag vor Heilig-Abend bis einschließlich mind. einen Werktag nach Neujahr (für den Parteiverkehr) geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme, Berücksichtigung sowie Verständnis - Danke.
Grundsteuer: Meldung von Änderungen zur neuen Grundsteuer (ab 2025)
Laut Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern (LfSt) steht nun das neuen Online-Verfahren und der Vordruck: "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)" mit der dazugehörigen Ausfüllanleitung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Abschnitt: "Anzeige von Änderungen" auf der Internetseite für die bayerische Grundsteuer: www.grundsteuer.bayern.de.
Unsere, kommunalen Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.
15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr
Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.
Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.
Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):
Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!