Einhebung der Hundesteuer für das Jahr 2025

Donnerstag, 13. März 2025
Die Steuerpflichtigen die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden um rechtzeitige Überweisung der Hundesteuer gebeten. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund. Evtl. eintretende Änderungen in der Steuerpflicht sind nach der städtischen bzw. gemeindlichen Hundesteuersatzung unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Monheim, 17.03.2025
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM
Pfefferer, Erster Vorsitzender