Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Donnerstag, 07. April 2022
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. (Auszug aus der PM Landesamt für Steuern)
Ausführliche Informationen / Hinweise sowie weitere Links finden Sie hier:
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer (Pressemitteilung) und Internetseite www.grundsteuer.bayern.de (mit Video, Infos, etc.)
- Verwaltungsgemeinschaft Monheim: Häufig gestellte Fragen und Grundlagen zur Grundsteuer
- Telefonische Anfragen beantwortet gerne das Landesamt für Finanzen: Hotline 089 - 30 70 00 77