Das Rathaus in Monheim

Pflege von Grundstücken

Das Rathaus in Monheim

Mittwoch, 12. Juni 2024

Die Eigentümer von Grundstücken, insbesondere auch von Baulücken, werden gebeten, ihre Grundstücke zum Schutz vor Verwilderung und im Interesse der bereits schön angelegten Gärten der Grundstücksnachbarn bei Bedarf einmal im Jahr, spätestens im Juni, abzumähen.

Bei dieser Gelegenheit wird auch darauf hingewiesen, dass Hecken, Sträucher und Bäume auf Privatgrundstücken in der Nähe von öffentlichen Straßen oder Wegen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind, damit sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und deshalb ggf. auch ursächlich für einen Unfall sein können. (Von den betroffenen Grundstücksanliegern sollte dabei bedacht werden, dass haftungsrechtliche Konsequenzen bei einem Schadensfall nicht ausgeschlossen werden können.)

Nach der Verordnung der Stadt Monheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sind die Anlieger

verpflichtet,

  • Straßen und Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage sauber zu halten,
  • in gewissen Abständen zu kehren
  • und das in den Entwässerungsrinnen bzw. an den Straßenrändern aufgehende Gras bzw. Unkraut zu entfernen.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, insbesondere auch die Besitzer von unbebauten Bauplätzen, dieser Verpflichtung nachzukommen.

1. Bürgermeister

Günther Pfefferer