Schöffen und Jugendschöffen gesucht - Stadt & VG Monheim
Montag, 13. Februar 2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden bei den Jugendämtern erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen und/oder Jugendschöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Monheim eingesehen werden.
-> Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentlichte Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.
Sie können Ihre Bewerbung bis zum 16. März 2023 schriftlich an die Stadt und VG Monheim, Marktplatz 23, 86653 Monheim richten bzw. bei der Stadt Monheim, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 2 persönlich abgeben.
Wir benötigen folgende Angaben:
- Angabe zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen und/oder Jugendschöffen
- Familienname, Geburtsname Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Straße, Hausnummer, Wohnort
- Beruf
- Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen stehen wir persönlich im Rathaus Monheim oder telefonisch, Tel.-Nr. 09091/9091-23 zur Verfügung.
Stadt Monheim & Verwaltungsgemeinschaft Monheim