Rentenangelegenheiten
Willkommen bei der Stadt & Verwaltungsgemeinschaft Monheim - wir unterstützen Sie gerne in Rentenangelegenheiten!
Rentenantragstellung
Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige Antragsstellung notwendig. Es wird empfohlen, Anträge auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen.
Gerne sind zur Rentenantragsstellung behilflich:
Verwaltungsgemeinschaft Monheim Anna-Lena Gayr Tel. 0 90 91 / 90 91-22
Termine: Zu den Öffnungszeiten des Rathauses | Versichertenberater – DRV Bund Ansgar Klöckner Tel. 0155 10403468 Antragsstellung ab Juni 2025 möglich
Termine: Jeden vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 17 Uhr im Rathaus |
Wenn der Antrag nicht persönlich gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen. Für die Vollmacht zur Rentenantragstellung können Sie dieses Formular verwenden.
Überblick über die verschiedenen Antragsunterlagen:
- Altersrente: Benötigte Antragsunterlagen Altersrente
- Hinterbliebenenrente: Benötigte Antragsunterlagen Hinterbliebenenrente
- Rente wegen Erwerbsminderung: Benötigte Antragsunterlagen Erwerbsminderungsrente
Rentenberatung
Der Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung der DRV Schwaben findet jeden Donnerstag nach Terminvereinbarung im Sozialbüro der Stadt Donauwörth (Adresse: Gartenstraße 19, 86609 Donauwörth) statt.
Alternativ zu einer persönlichen Beratung stehen Ihnen auch Videoberatung und telefonische Beratung zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgen unter der Telefonnummer 0800/1000 480 21.
Ihren Rentenantrag können Bürger der Stadt Monheim und der Gemeinden Buchdorf, Daiting, Rögling, Tagmersheim gerne bei der Verwaltungsgemeinschaft Monheim oder beim ehrenamtlichen Versichertenberater Herrn Klöckner stellen.
Anforderung von Unterlagen
Falls Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf, eine Rentenauskunft oder eine Rentenbezugsbescheinigung benötigen, können Sie diese ganz einfach und unkompliziert H I E R bei der Rentenversicherung anfordern. Das gewünschte Dokument wird Ihnen direkt nach Hause zugesandt.
Sonstiges aus der Rentenversicherung
Kontenklärung
In einer Kontenklärung wird das gesamte Versicherungskonto überprüft. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung (Anrechnung ab 17. Lebensjahr) oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch in das Rentenkonto, sondern können nur auf Antrag berücksichtigt werden.
Kindererziehungszeiten
Die Erziehungszeiten beantragen Sie grundsätzlich mit einer Kontenklärung. Sind diese einmal für Sie vorgemerkt, werden sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt. Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll.
Jährliche Post der Deutschen Rentenversicherung - Die Renteninformation
Ab dem 27. Geburtstag erhalten Sie Jahr für Jahr von der Deutschen Rentenversicherung Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Außerdem finden Sie darin eine Hochrechnung über den Betrag Ihrer voraussichtlichen Altersrente sowie die Rentenansprüche bei einer möglichen Erwerbsminderung.